Vollmachtsdatenbank

Anfang 2014 wurde seitens der Finanzverwaltung eine Vollmachtsdatenbank eingeführt. Für einen Großteil der von uns betreuten Einkommensteuermandate haben wir daher im Laufe des Jahres 2014 eine Registrierung durchgeführt. Die Vorteile, die sich für unsere Mandanten ergeben, sehen wir jetzt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2014: Bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung können wir auf die beim Finanzamt von unseren Mandanten gespeicherten Daten zurückgreifen. Bei Abweichungen können wir unsere Mandanten vorab informieren und gemeinsam die Bereinigung dieser Daten bei den bereitstellenden Instituten veranlassen. Der Rückgriff auf die Daten ermöglicht uns auch eine Überprüfung der uns ausgehändigten Belege auf Vollständigkeit. Damit wir diesen Service auch für Sie anbieten können, benötigen wir Ihre Zustimmung. Anbei finden Sie die „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Seien Sie unbesorgt – nur wir als Ihr Steuerberater haben nach erteilter Zustimmung durch Sie Zugriff auf diese sensiblen Daten.


Vollmacht zum Download
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen.pdf (44.63KB)
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